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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Becker-Reisen.com

Wir, das Busunternehmen Becker sind ein Familienbetrieb, der seinen Kunden (nachfolgend:

„Reisende“) vielfältige Reisen anbietet. Hierzu gehören sowohl Tagesfahrten als auch Pauschalreisen.

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Reisenden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind volljährige Verbraucher (§ 13 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Unternehmer (§ 14 BGB).

2. Abschluss des Reisevertrages

a) Bei der Darstellung unserer Reisen auf unserer Internetseite, auf Flyern oder anderem Werbematerialhandelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine unverbindliche Aufforderung an den potentiellen Reisenden, mit uns einen Reisevertrag abzuschließen. Mit der Reiseanmeldung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages an. Die Reiseanmeldung kann persönlich – z. B. während einer Busreise, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Internetseite mittels Ausfüllen des Bestellformulares erfolgen. Der Reisende wird innerhalb von zwei Wochen durch uns kontaktiert.

Erst dabei wird die Reise von uns bestätigt. Nur durch eine ausdrückliche Bestätigung kommt der Reisevertrag mit uns zustande. Kurzfristige und/oder telefonische Buchungen führen auch durchdie (fern-)mündliche Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.

b) Bei Mehrtagesfahrten nehmen wir telefonisch lediglich Reservierungen vor, auf die hin dem Reisenden die schriftliche Reiseanmeldung zugeschickt wird. Geht die vom Reisenden unterschriebene Reiseanmeldung bei uns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ihrer Absendung wieder bei uns ein, verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Bei Tagesfahrten erfolgt keine schriftliche Reisebestätigung. In diesen Fällen kommt der Reisevertrag durch (fern)mündliche Zulassung zur Reise zustande. Dies gilt unabhängig von der Konkretisierung des Zustiegsortes und der Zustiegszeit.

c) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab und haben wir auf die Abweichung ausdrücklich hingewiesen, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.

3. Zahlung

a) Es gelten die im jeweiligen Angebot angezeigten Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungen können je nach angebotener und gewählter Zahlungsart per Vorkasse als Überweisung oder durch die Nutzung des Zahlungsdienstes PayPal erfolgen. Ratenzahlungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 EUR, nach Aushändigung des Sicherungsscheines, zu zahlen.

c) Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen - soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein) - zu zahlen, sofern feststeht, dass die Reise gem. Ziff. 11a und 11 b nicht mehr abgesagt werden kann.

d) Vertragsabschlüsse Innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines.

e) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 EUR nicht übersteigt.

4. Unsere Leistungen

a) Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der verbindlichen Leistungsbeschreibung auf unserer Internetseite oder entsprechendem Werbematerial sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Leistungs- und Preisangaben zu erklären.

b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1 a dieser Reisebedingungen wird Bezug genommen.

5. Preisänderungen

a) Wir können 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 8% des Gesamtpreises,verlangen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkurse geändert worden sind.

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

c) Bei Preiserhöhung nach Vertragsschluss um mehr als 8% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Als Alternative können wir dem Reisenden die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise anbieten. Dieses Angebot hat der Reisende innerhalb von drei Werktagen anzunehmen; andernfalls verfällt es.

6. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen.

c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Als Alternative können wir dem Reisenden die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise anbieten. Dieses Angebot hat der Reisende innerhalb von drei Werktagen anzunehmen; andernfalls verfällt es.

7. Rücktritt des Reisenden

a) Der Reisende ist berechtigt, jederzeit von der Reise zurückzutreten. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen in Abhängigkeit von der Höhe des Gesamtpreises zu zahlen, mindesten jedoch aber 25 EUR.

Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn, hat der Reisende 30 % des Gesamtreisepreises zu erstatten,

Erfolgt der Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn, hat der Reisende 45 % des Gesamtreisepreises zu erstatten,

Erfolgt der Rücktritt bis zwei Wochen vor Reisebeginn, hat der Reisende 60 % des Gesamtreisepreises zu erstatten,

Erfolgt der Rücktritt bis einen Tag vor Reisebeginn, hat der Reisende 75 % des Gesamtreisepreises zu erstatten,

Erfolgt der Rücktritt am Abreisetag, hat der Reisende 90 % des Gesamtreisepreises zu erstatten.

b) Bei Rücktritt von Musical- oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit ausgewiesenen Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe fällig.

c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserkl.rung bei uns oder der Buchungsstelle. Der Rücktritt ist uns gegenüber grundsätzlich schriftlich zu erklären.

8. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein Bearbeitungsentgelt von mindestens 15,00 EUR verlangen. Die Geltendmachung nachweislich höherer Mehrkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9. Ersatzreisende

a) Der Reisende kann sich zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte die Reise nicht antritt.

c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig oder pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf mindestens 15,00 EUR. Die Geltendmachung nachweislich höherer Mehrkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10. Reiseabbruch

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so sind wir verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Störungen durch den Reisenden

Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

12. Mindestteilnehmerzahl

a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, so können wir bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erklären, dass die Reise nicht durchgeführt wird. In diesen Fällen werden wir von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung ohne Entschädigungsanspruch des Reisenden frei.

b) Wir werden dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 11 a unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn zukommen lassen.

c) Als Alternative zu dieser Reise können wir dem Reisenden die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise anbieten. Dieses Angebot hat der Reisende innerhalb von drei Werktagen anzunehmen; andernfalls verfällt es.

d) Nimmt der Reisende das Alternativangebot, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

13. Kündigung infolge höherer Gewalt

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epedemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug der Landerechte, Grenzschließung u.ä.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.

b) Im Falle der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.

c) Wir sind im Kündigungsfall zur Rückbef.rderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall haben wir die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

d) Die Mehrkosten der Rückbef.rderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

14. Gewährleistung und Abhilfe

Im Falle des Auftretens von Reisemängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 10 und 13 sind zu beachten.

16. Haftungsbeschränkung

a) Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen können Ansprüche die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung dieser Leistungen stehen, nicht gegen uns geltend gemacht werden.

d) Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.000,00 EUR.

Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der

Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

17. Ausschlussfrist für Ansprüche und Verjährung

a) Mängel de Reise hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen.

Es gilt § 651 o Abs. 2 BGB.

b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen verjähren in Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, § 651 j BGB.

18. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

a) Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie doppelte Staatsbürgerschaft etc. gelten.

b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch uns hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet haben.

c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziff. 6 (Rücktritt) und 9 (Reiseabbruch) entsprechend.

19. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Reisende Kaufmann, gilt der Sitz des Busunternehmens Becker als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 05.06.2020

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651 a BGB

Busunternehmen Becker

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Busunternehmen Becker trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Das Busunternehmen Becker verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für den Fall seiner Insolvenz. Die Absicherung umfasst die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, die Sicherstellung der Rückbeförderung.

Ihre wichtigsten Rechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Vertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung der von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Reisepreis darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und die Preiserhöhung im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise vor Reisebeginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden vor Reisebeginn jederzeit, d. h. ohne weitere Voraussetzungen, vom Vertrag zurücktreten, gegebenenfalls gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr.

• Der Reisende kann den Vertrag bis zur Beendigung der Reise auch jederzeit kündigen. Der Reiseveranstalter ist dann berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparternAufwendungen zu verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Reisenden umfasst, für dessen Rückbef.rderung zu sorgen. Die Mehrkosten trägt in diesem Fall der Reisende.

• Kann nach Reisebeginn ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden ohne Mehrkosten angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Der Reisende kann den Vertrag kostenfrei kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden, die Pauschalreise hierdurch erheblich beeinträchtigt wird und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. In diesem Fall trägt der Reiseveranstalter die Mehrkosten für eine gegebenenfalls zu veranlassende Rückbef.rderung des Reisenden.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Reisebeginn ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbef.rderung des Reisenden gewährleistet. Das

Busunternehmen Becker hat eine Insolvenzabsicherung mit R & V Insolvenzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom Busunternehmen Becker verweigert werden.

Stand: 05.06.2023